Vorschriften und Normen
Normen & Gesetze für den Metallbau
Die folgende Auflistung der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Informationen stellt eine bewusste Auswahl dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine Haftung für die hier enthaltenen Informationen ist ausgeschlossen.
ÖNORMEN für den Metallbau
Unsere kompakte Zusammenstellung von mehr als 330 wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau wird wiederkehrend aktualisiert. Die Zusammenstellung ist in verschiedene Kategorien gegliedert. Jede Norm bzw. jeder Normentwurf wurde direkt mit Austrian Standards International verlinkt, sodass Sie sich rasch und einfach über die Details informieren können. Unser Bestreben ist, Sie und Ihre Mitarbeiter laufend am aktuellen Stand zu halten. Aufgrund der großen Beliebtheit wird die Zusammenstellung daher ab sofort vierteljährlich aktualisiert.
Eine Haftung für die hier enthaltenen Informationen ist ausgeschlossen.
Stand: Oktober 2025
Fachinformation 20 (FI 20) der Austrian Standards
Die FAQs zur neuen ÖNORM B 5320:2024-11 “Einbau von Fenstern und Türen in Wände – Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster/Türanschlusses”
RICHTLINIEN METALLBAU
Metallbau-Ausschreibungen leicht gemacht
Rechtssicherheit für Bundesvergabegesetz-konforme Ausschreibungen mit Musterformulierungen der Richtlinien Metallbau
Die RICHTLINIEN METALLBAU verstehen sich als Leitfaden, der den Auftraggebern/Bauherren helfen soll, Ihre Qualitätsanforderungen
- sowohl an Metallkonstruktionen (RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK)
- als auch im Bereich der ausführenden Unternehmen (RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB)
entsprechend zu verankern, um so eine hochqualitative Abwicklung ihrer Projekte zu gewährleisten.
Die darin angeführten Kriterien wurden aus den relevanten Regelwerken zusammengetragen und unterstützen die Auftraggeber aber auch die Bieter unter anderem durch folgende Vorteile
- die einfache Vergleichbarkeit der Angebote, da eine einheitliche Basis (Richtlinien) gegeben ist
- die metallbauspezifische Formulierung aktueller rechtlicher/technischer Vorgaben
- die regelmäßige Aktualisierung der Richtlinien und damit verbundener Dokumente
- sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Vorschriften, Normen
- Hilfe für die Entscheidungsträger der Vergabe (Bestbieter-Kriterien)
- weitgehende Reduzierung von Meinungsunterschieden zwischen Bauaufsicht und Auftragnehmer hinsichtlich der Qualitätsanforderungen auch in Detailfragen
Die Texte finden Sie als WORD- und PDF-Dokument unter den Punkten „Richtlinien Metallbaubetrieb“ bzw. „Richtlinien Metallbautechnik“.
Eine kurze Zusammenfassung der Nachweise finden Sie im Mitglieder-Bereich unter -> Merkblätter & Musterbriefe -> RICHTLINIEN METALLBAU.
Weitere Informationen:
Richtlinien Metallbautechnik
Die RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK verstehen sich als Leitfaden, der den Auftraggebern/Bauherren helfen soll, Ihre Qualitätsanforderungen an Metallkonstruktionen entsprechend zu verankern, um so eine hochqualitative Abwicklung ihrer Projekte zu gewährleisten.
Die nachfolgend angeführten Kriterien wurden aus den relevanten Regelwerken zusammengetragen und sollen sowohl dem Interesse der Auftraggeber als auch jenem der Bieter gerecht werden.
In diesem Sinne wurden Anforderungen entwickelt, die den Stand der Technik in unterschiedlichen Bereichen (Anforderungen an Werkstoffe, die Konstruktion, die Oberflächen, die Verglasung, der hinterlüftete Bekleidungen, die Ausführung und Montage …) darstellen.
Qualitätsanforderungen an ausführenden Unternehmen werden im Rahmen der RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB definiert.
- RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK (Februar 2021) – pdf-Dokument
- RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK (Februar 2021) – Word-Dokument
- RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK – Inhaltsverzeichnis
Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft der Hersteller der Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT)
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
+43 5 90 900-3412
amft@fmti.at
www.amft.at
Feedback/Zusendung von Unterlagen
Wenn Sie zu den RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK eine Stellungnahme abgegeben oder ein gedrucktes Exemplar bestellen möchten, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- per E-Mail (amft@fmti.at)
- per Telefon +43 5 90 900-3412
Richtlinien Metallbaubetrieb
Die RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB verstehen sich als Leitfaden, der den Auftraggebern/Bauherren helfen soll, ihre Qualitätsanforderungen im Bereich der ausführenden Unternehmen entsprechend zu verankern, um so eine hochqualitative Abwicklung ihrer Projekte zu gewährleisten.
Die darin angeführten Kriterien tragen dem Gedanken des „Bestangebotsprinzips“ Rechnung. In diesem Sinne wurden Eignungs-, Zuschlags- und Leistungskriterien samt vertragsrechtlichen Bestimmungen entwickelt, die eine Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte, beispielsweise Reaktionszeit sowie die Beschäftigung von Lehrlingen und/oder älteren Arbeitnehmern, erlauben.
Die seit vielen Jahren bestehenden hohen Qualitätsstandards für Produkte im österreichischen Metallbau sollen durch die bewährten „RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK“ weiterhin sichergestellt werden.
- RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB – Kriterienkatalog (Juli 2016) – pdf-Dokument
- RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB – Kriterienkatalog (Juli 2016) – Word-Dokument
- RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB – Inhaltsverzeichnis
- RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB – Checkliste (Juli 2016)
Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft der Hersteller der Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT)
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
+43 5 90 900-3412
amft@fmti.at
www.amft.at
In Zusammenarbeit mit:
Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
Bartensteingasse 2, 1010 Wien
+43 1 409 76 09
kanzlei@schramm-oehler.at
www.schramm-oehler.at
Feedback/Zusendung von Unterlagen
Wenn Sie zu den RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB eine Stellungnahme abgegeben oder ein gedrucktes Exemplar bestellen möchten, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- per E-Mail (amft@fmti.at)
- per Telefon +43 5 90 900-3412
Ausschreibungen + Richtlinien Metallbau
Zusammenfassung
Die RICHTLINIEN METALLBAU verstehen sich als Leitfaden, der Auftraggebern/Bauherren/Architekten helfen soll, Ihre Qualitätsanforderungen
- sowohl an Metallkonstruktionen (RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK)
- als auch im Bereich der ausführenden Unternehmen (RICHTLINIEN METALLBAUBETRIEB)
in Ausschreibungen entsprechend zu verankern, um so eine hochqualitative Abwicklung ihrer Projekte zu gewährleisten:
| RL METALLBAUTECHNIK (RMT) | RL METALLBAUBETRIEB (RMB) |
| Anforderungen an Metallbaukonstruktionen | Anforderungen an Unternehmen |
| Bereiche? Werkstoffe, Konstruktion, Bauphysik, Oberfläche, Verglasung, Ausführung etc. |
Bereiche? wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit etc. |
| Wie die RMT in Ausschreibungen verankern? mittels eines Verweises auf die Vorgabe der RMT (oder auch auf die Teile davon) im Rahmen der Leistungsbeschreibung |
Wie die RMB in Ausschreibungen verankern? die Mustertexte der RMB für Eignungs-, Zuschlags-, Leistungskriterien sind für konkrete Beschaffungsvorhaben individuell anzupassen |
| “Produkt-Qualität” | “Unternehmens-Qualität” |
RECHTSSICHER MIT WENIG AUFWAND
Richtlinien Metallbaubetrieb
Mustertexte für die wesentlichsten Kriterien – rechtskonform aufbereitet und individuell anpassbar finden Sie zum Download unter Richtlinien Metallbaubetrieb.
Richtlinien Metallbautechnik
Der nachstehende Verweis ermöglicht Ausschreibenden die RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK rechtssicher und mit wenig Aufwand im Rahmen ihrer Ausschreibungen vorzugeben (der Text ist vergaberechtskonform aufbereitet und kann gratis heruntergeladen und ohne Angaben eines Copyrights verwendet werden).
Die angebotenen Produkte haben den Anforderungen der RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK [aktuelle Fassung] oder gleichwertigen Qualitätsstandards zu entsprechen.
[ODER – sofern lediglich einzelne Leistungsanforderungen übernommen werden: Die angebotenen Produkte haben der Anforderung … der RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK … oder gleichwertigen Qualitätsstandards zu entsprechen.]
Die Gleichwertigkeit des Qualitätsstandards ist durch den Bieter nachzuweisen.
Die Nachweisführung der Erfüllung der festgelegten technischen Anforderungen der RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK hat im Angebot entweder durch einen aktuellen Prüfbericht einer für die jeweiligen Produkte akkreditierten Prüfanstalt mit Sitz im EWR oder durch andere gleichwertige Beweismittel zu erfolgen, wobei die Gleichwertigkeit vom Bieter nachzuweisen ist. Diese Nachweise sind dem Angebot beizulegen.
Leistungsbeschreibungen Hochbau – LG 72 & LG 67
⇒ LBHB Leistungsgruppe (LG) 72 – Fenster aus Aluminium
Nach über zwei Jahren intensiver Diskussion und vieler Arbeitssitzungen wurde die Überarbeitung der LB-HB Leistungsgruppe 52 „Fenster aus Aluminium“ unter federführender Mitarbeit der AMFT abgeschlossen und ist nun neu erschienen. Sie wurde mit Leistungsgruppen weiterer Fenstermaterialien (LG 71 – 75) unter der LG 72 auf der offiziellen Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) veröffentlicht. Die Leistungsgruppen der Fenster in der 50er-Serie sind entfallen.
Folgend die wesentlichen Änderungen:
- Reduktion der Inhalte auf das Wesentliche
- Der Einbau wird nach neuer ÖNORM B 5320 gemäß Standard-Fensteranschluss geregelt.
- Ein Kommentar zur Unterscheidung Standard-Fensteranschluss und objektspezifischer Bauanschluss nach neuer Norm wurde aufgenommen. Darin enthalten sind auch die dazu jeweilig notwendigen Angaben in der Ausführungsplanung des Auftraggebers, die zu übergeben sind.
- Die Größenangaben für Fenster wurden nach Baurichtmaß anstatt m² aufgenommen.
- Die Leistungsgruppe wurde technisch und inhaltlich aktualisiert.
Der Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 „Fenster – Anforderungen – Ergänzungen zur ÖNORM EN 14351-1“ ist erhalten geblieben und ist somit Voraussetzung für die Lieferung von Fenstern.
Der Einbau wurde nach einigen Gesprächsrunden nach der aktuellen ÖNORM B 5320 „Einbau von Fenstern und Türen in Wände – Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster-/Türanschlusses“ mit dem Standard-Fensteranschluss definiert.
Seit der grundlegenden Überarbeitung der ÖNORM B 5320 und dem Erscheinen im Jahr 2015 stellt der Standard-Fensteranschluss sowie der objektspezifische Bauanschluss wesentlich unterschiedliche Anforderungen an die Planung als auch an die Ausführung. Der Standard-Fensteranschluss stellt die Mindestanforderungen an den Standardeinbau von Fenstern an den Wandbildner bzw. bei Fenstertausch an die bestehende unveränderte Wand dar. Der Standard-Fensteranschluss beinhaltet die Befestigung des Fensters im Wandbildner, das Füllen der Fuge und den inneren sowie äußeren Anschluss. Von diesem Standard-Fensteranschluss sind die Anforderungen im Hinblick auf die Luftdurchlässigkeit (Luftdichtheit), Schlagregendichtheit und die Belastung bei Wind zu erfüllen.
Mit dieser Definition des Standard-Fensteranschlusses in der ÖNORM B 5320 gibt es eine klare Gewerketrennung, wodurch nach Abschluss der Montagearbeiten der Fenster die Möglichkeit besteht, das Gewerk zu übergeben und vom Bauherrn oder der Örtlichen BauAufsicht (ÖBA) abnehmen zu lassen.
Mit der Integration des Fenstereinbaus gemäß Standard-Fensteranschluss nach ÖNORM B 5320 ist es gelungen, mehr Klarheit für die Anforderungen am Fenstereinbau und für die Ausführungsplanung in die LB-HB LG 72 zu integrieren. Davon profitieren sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber. Achten Sie künftig darauf, dass Sie die neue StLB 021 verwenden!
Lt. Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG § 105 (3)) ist, “wenn für die Beschreibung oder Aufgliederung bestimmter Leistungen geeignete Leitlinien, wie ÖNORMEN und standardisierte Leistungsbeschreibungen vorhanden sind, auf diese Bedacht zu nehmen.” (Zitat BVergG 2018). Die standardisierte Leistungsbeschreibung beschreibt Leistungen eindeutig, vollständig und neutral. Leistungsbeschreibungen sind das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit in Arbeitskreisen von Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, der Industrie und fachspezifischen Konsulenten.
Die Leistungsgruppe „Aufsatzkonstruktionen“, die bereits neu erarbeitet wurde, wurde nun ebenfalls in der LG 69 veröffentlicht.
⇒ LBHB LG 67 „Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu“ (vormals LBHB LG 33)
Nach über 2 Jahren intensiver Diskussion in etlichen Arbeitssitzungen wurde die LBHB LG 67 „Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu“ unter wesentlicher Mitarbeit der AMFT Ende Mai 2015 abgeschlossen und ist jetzt auch auf der offiziellen Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) verfügbar.
Ausführungsplanung: Zuständigkeiten klar definiert
Wesentliche Neuerung ist sicher, dass die Ausführungsplanung eindeutig in die Zuständigkeit des Auftraggebers fällt und zusätzlich auch in den Vorbemerkungen (Pkt. 2) klar definiert wurde:
2. Planungsunterlagen des Auftraggebers (Ausführungsplanung):
Der Auftraggeber stellt als Unterlagen zum Leistungsverzeichnis eine Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Behörden (z. B. Brandschutz) und der bauphysikalischen Gutachten zur Verfügung.
Die Ausführungsplanung enthält:
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Ansichten
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der (Haupt) Schnitte
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Baukörperanschlüsse
- Angaben zu Glastyp und Glasaufbau beziehungsweise zur Art der Fassadenbekleidung
- Angaben zur Beschlagsausführung für Fenster und Türen
- Angaben zur Oberflächenausführung
Bis es zu dieser Formulierung kam, gab es zahlreiche Gesprächsrunden: Jedenfalls ist dazu festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung einerseits natürlich die Ausführungsplanung bereits in entsprechender Form vorliegen sollte (siehe Bauphasen) und diese darüber hinaus auch keine Nebenleistung des Auftragnehmers gemäß relevanter Normen (vgl. ÖNORM B 2110 Pkt. 6.2.3 bzw. ÖNORM B 2225 Pkt 5.4) darstellt.
Erstellung von Ausschreibungen: “Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB)” sind heranzuziehen
Die öffentlichen Auftraggeber sind gemäß § 97 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 angehalten, bei der Erstellung von Ausschreibungen Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB) heranzuziehen. Die standardisierte Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB) und Haustechnik (LB-HT) werden vom Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als Herausgeber koordiniert und im Zuge des Änderungsdienstes auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten. Standardisierte Leistungsbeschreibungen sollen dem Planer helfen, eine klare, übersichtliche Ausschreibung zu formulieren.
Wir hoffen, dass die nunmehrige Verankerung/Definition der Ausführungsplanung im Rahmen der LBHB Klarheit – sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber – bringt. Ganz besonders möchte ich mich abschließend bei jenen bedanken, welche durch ihre unermüdliche Teilnahme/Mitarbeit an den Arbeitssitzungen bzw. das Einbringen von Kommentaren diese neue Leistungsgruppe ermöglicht haben.
Finaler Hinweis: Im Zuge der Überarbeitung wurde die ursprüngliche LG 33 (Vorgehängte Fassaden) in zwei Leistungsgruppen geteilt: in der LG 68 (Vorgehängte hinterlüftete Fassaden) finden sich nunmehr die entsprechenden Texte für vorgehängte hinterlüftete Fassaden.



