LBHB LG 00 „Allgemeine Bestimmungen“

AMFT initiierte und führte die Überarbeitung der Zuordnungen der Arbeitskategorien für die Preisgleitung in der LG 00

Die in der LG 00 „Allgemeine Bestimmungen“ enthaltenen Zuordnungen wurden überarbeitet und im Zuge der Veröffentlichung der Version 021 neu herausgegeben.

An die AMFT wurden wiederholt Schwierigkeiten und Problemfälle bei der Umsetzung der Preisgleitung im Zusammenhang mit den zugewiesenen Arbeitskategorien in der LG 00 herangetragen. Durch Änderungen von Leistungsgruppen (wie auch jetzt bei den Fenstern) waren neuere Gruppen teilweise gar nicht erfasst. Bei anderen haben sich die Inhalte der Leistungsgruppe geändert, so dass der hinterlegte Warenkorb für die Preisgleitung nicht mehr passend war.

Ein klarer Auftrag an die AMFT eine Überarbeitung zu initiieren und durchzuführen. In Abstimmung mit der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesinnung der Metalltechniker und der Landesinnung sowie dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und ib-data wurden die Zuordnungen der Arbeitskategorien überarbeitet.

Hier ist im Speziellen auf die LG 31 „Metallbauarbeiten“ hinzuweisen. Bei dieser Leistungsgruppe sind einerseits Beschläge und Baufertigteile enthalten, andererseits aber auch z.B. Geländer und Zäune. In dieser LG werden auch Gewichtschlosserarbeiten ausgeschrieben.

In der Vergangenheit hat die zugewiesene Arbeitskategorie für die LG 31 „Schlosser Beschlag“ immer wieder zu Problemen geführt. Der Inhalt des Warenkorbes „Schlosser Beschlag“ passte nicht zu den Gewichtsschlosserarbeiten und war damit nicht anwendbar. Hier wurde nun die Arbeitskategorie „Schlosser konstruktiver Stahlbau/Gewerbe“ oder „Industrie“ zum „Schlosser Beschlag“ ergänzt. Je nach überwiegendem Inhalt des Leistungsverzeichnisses ist die entsprechende Arbeitskategorie anzuwenden.

Wesentlich ist, dass Sie die zutreffende Arbeitskategorie bereits im Werkvertrag vereinbaren.

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