CE-Kennzeichnung nach der Bauprodukteverordnung

Die sechste Veranstaltung zur IM-Seminarreihe für Metallbaubetriebe fand in Wien am 19. April 2013 zum Thema "CE-Kennzeichnung nach der Bauprodukteverordnung" statt.

Die Referenten waren:

Am 1. Juli 2013 tritt die EU-Bauproduktenverordnung in Kraft. Sie ist ab diesem Zeitpunkt in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und damit auch in Österreich durch die Hersteller verbindlich umzusetzen. Wesentlich für die Hersteller ist dabei, dass zwar die für die CE-Kennzeichnung anzuwendenden harmonisierten Normen unverändert bleiben, aber die bereitzustellenden Dokumente an die neuen Vorgaben angepasst werden müssen. 

Das Seminar wurde aus dem Blickwinkel der österreichischen Metallbautechniker und Schlosser konzipiert und hat den Teilnehmern sowohl grundsätzliche Informationen als auch praktische Hinweise geboten.

Seminarinhalte waren:

  • Von der Bauproduktenrichtlinie zur Bauproduktenverordnung
  • CE-Kennzeichnung von Fenster, Türen, Fassaden etc.
  • Qualitätssicherung und -management des Herstellers
  • CE-Kennzeichung von Schweißverbindungen
  • Marktüberwachung und Produktinformationsstelle

Die Präsentationen zu den Seminar-Inhalten sind für die Teilnehmer bei der AMFT erhältlich: amft@fmmi.at. 

Die IM-Seminare werden im Rahmen der INITIATIVE METALLBAUTECHNIK (IM) von der Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) in Kooperation mit dem Aluminium-Fenster-Institut (AFI) und der Bundesinnung der Metalltechniker durchgeführt.

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